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  • Unser Partner FHC Sprachreisen ist Reisenetz zertifiziert

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anmeldung

Sport- und Sprachcamps
Zur Anmeldung unserer Sport- und Sprachcamps füllen Sie einfach das Online-Anmeldeformular aus. Ihre Anmeldung wird dann umgehend von FHC Sprachreisen, dem Veranstalter der Reise, schriftlich bestätigt. Durch den Erhalt der schriftlichen Bestätigung kommt der Reisevertrag mit FHC Sprachreisen und der Sportunterricht mit Sportscampus zustande.
Hockeycamps in Deutschland/Sport- und Sprachcamps in England

Zahlungsweise

Für unsere Sport- und Sprachreisen gilt: Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch EUR 250,- innerhalb von 10 Tagen zu leisten. Die Endabrechnung und die Reiseunterlagen erhalten Sie ca. vier Wochen vor Kursbeginn. Für unsere Hockeycamps gilt: Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung ist der Camppreis innerhalb von 10 Tagen zu leisten.

Ermäßigungen Sport- und Sprachcamps

  • 1. Geschwister, die sich gemeinsam bei uns anmelden, erhalten eine Ermäßigung von EUR 25,- pro Person.
  • 2. Kleingruppen, deren Anmeldungen in einem Vorgang bei uns eintreffen, erhalten folgende Ermäßigungen: 3-4 Personen jeweils EUR 20,- ab 5 Personen jeweils EUR 30,- Die Ermäßigungen können nicht kombiniert werden.
Diese Regelung zählt nicht für unsere Hockeycamps in Deutschland.

Mindestteilnehmerzahl

Sportscampus behält sich das Recht vor, Veranstaltungen kostenfrei und stornofrei abzusagen, sollten sich zu wenig pro Sportscampus Hockey-, Tennis- oder Golfcamps angemeldet haben.

Rücktritt

Sport- und Sprachcamps in England
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen verlangen. Im Falle des Rücktritts können Sportscampus und FHC Sprachreisen eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach den folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet: bis 30. Tag vor Abreise 10%, bis 15. Tag vor Abreise 45%, bis 7. Tag vor Abreise 70%, ab 6. Tag vor Abreise 85%. Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Finden Sie einen Ersatzreisenden, entstehen Ihnen keine Kosten.
Hockeycamps in Deutschland
Sie können jederzeit vor Campbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie das Camp nicht an, so können wir als Entschädigung den Camppreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Campleistungen verlangen. Im Falle des Rücktritts kann Sportscampus eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach den folgenden Prozentsätzen pro Person vom Camppreis berechnet: bis 30. Tag vor Beginn 30%, bis 15. Tag vor Beginn 70%, bis 7. Tag vor Beginn 85%, ab 6. Tag oder während des Camps wird die gesammte Summe berechnet. Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Finden Sie einen Ersatzteilnehmer, entstehen Ihnen keine Kosten.  

Insolvenz-Versicherung

FHC Sprachreisen führt die Reise durch und hat für Sie eine Insolvenz- Versicherung abgeschlossen. Diese Versicherung beinhaltet die nach §651k BGB vorgeschriebene Absicherung: Wenn Reiseleistungen infolge Konkurses oder Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters ausfallen, übernimmt die Versicherung die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden (Versicherten) für die Rückreise entstehen. Im Versicherungsfall garantiert Ihnen der Sicherungsschein zusammen mit den Buchungs- und Zahlungsbelegen die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Versicherungen

Allen Sportscampus Teilnehmern wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung, einer Reiserücktrittsversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.

Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter zahlt in diesem Fall den eingezahlten Reisepreis zurück, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessenen Entschädigung verlangen.

Einwilligung in Übertragung von Nutzungsrechten

Der Firma Sportscampus UG werden unentgeltlich die räumlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte an allen Bild- und Tonträgern sowie sonstigen Produkten und Leistungen eingeräumt, die im Zusammenhang mit der Durchführung der internationalen Sprachreisen und  nationalen Sportcamps / des Hockeycamps unter meiner Mitwirkung / unter Mitwirkung des Teilnehmers entstehen. Hiervon umfasst ist das Recht zur Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe in allen Medien (Internet oder sonstigen Telekommunikationsdiensten; Flyern, Broschüren, Zeitungen, oder sonstigen Printmedien, etc.) sowie zum Zwecke der Außendarstellung von Sportcampus durch Marketing- und Werbemaßnahmen. Sportscampus ist berechtigt, den Vornamen des Teilnehmers zu nennen. Die Einwilligung / Einverständniserklärung ist nach Ablauf von 2 Jahren widerruflich.

Ausschluss

Der Veranstalter ist berechtigt, einen Teilnehmer von der Reise/Veranstaltung auszuschließen, sofern er durch sein Verhalten den Ablauf des Kurses oder das Miteinander in der Gruppe trotz Abmahnung erheblich weiter stört oder gefährdet, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter/Eventveranstalter oder die mitreisenden Teilnehmer nicht mehr zumutbar ist. In besonders schweren Fällen ist eine Kündigung des Reisevertrages auch ohne vorherige Abmahnung möglich. Dem Reiseveranstalter/Eventveranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistungen ergeben. Etwaige Schadenersatzansprüche im Übrigen bleiben unberührt. Die entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Dokumente Sport- und Sprachcamps

Teilnehmer benötigen einen gültigen Personal- oder Kinderausweis, der noch mindestens 3 Monate über den Tag der Rückreise hinaus gültig sein muss. Teilnehmer, die keine EG-Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen ein Visum für Belgien, Frankreich und England. Für die rechtzeitige Beschaffung der Dokumente ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.